• Nachhaltigkeit
    zahlt sich aus.

Parken in der Feuerwehrzufahrt verboten!

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

das Parken in der Feuerwehrzufahrt ist verboten!

Verkehrsteilnehmer dürfen vor und in einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken, da ein Halteverbot nach §12 Abs. 1 StVO besteht.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt!

Wir bitten um dringende Beachtung – helfen Sie Leben retten.

Mit freundlichen Grüßen
Stadtbau-GmbH Regensburg

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