• Zum Wohl- und Wohnfühlen.

Häufige Fragen zur Wohnungssuche

Was ist ein Wohnberechtigungsschein/ Vormerkbescheid und wo erhalte ich diesen?

Bei der zuständigen Behörde/Landratsamt ihres derzeitigen Wohnortes.

Regensburg - Stadt Regensburg (Neues Rathaus), Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Wohnungswesen, Minoritenweg 8, 93047 Regensburg, Tel. 0941-5070.

Landkreisbewohner Regensburg - Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 8, 93059 Regensburg.

Weitere Infos hierzu über https://www.regensburg.de/leben/wohnen-u-bauen/gefoerdertes-wohnen/mieter


Was ist EOF?

EOF steht für Einkommensorientierte Förderung einer bestimmten Wohnung. Förderung bedeutet, dass der Mieter der Wohnung einen Zuschuss bekommt um seine monatliche Mietbelastung zu reduzieren. Nicht jeder kann eine EOF-Wohnung beziehen. Ein Wohnberechtigungsschein ist erforderlich. Etwa 60% aller bayrischen Haushalte erfüllen grundsätzlich Voraussetzungen dieser Förderung.

Der Bezug einer so geförderten Sozialmietwohnung setzt u. a. voraus, dass das Gesamteinkommen (Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen abzüglich bestimmter Beträge) bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Sie sind unterschiedlich nach Anzahl der Personen zum Beispiel

Einzelheiten zu diesen Einkommensgrenzen finden Sie unter https://www.stmas.bayern.de/fibel/sozialmietwohnungen.php


Wie ist der Stand meiner Wohnungssuche?

Aufgrund der Vielzahl von Wohnungssuchenden/Interessenten bitten wir von Nachfragen bezüglich dem Stand Ihrer Wohnungssuche Abstand zu nehmen. Ihr Gesuch ist nach dem persönlichen Gespräch und schriftlicher Bestätigung Ihrer Wohnungssuche durch die Stadtbau 1 Jahr gültig. Es wird im Rahmen unseres automatischen Vergabeverfahrens bearbeitet. Dieses Verfahren können wir nicht beeinflussen.


Meine Wohnungssuche oder die Familiensituation haben sich geändert, was nun?

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie die sogenannte Interessentennummer mitgeteilt.

Sollten Sie Ihrer Wohnungssuche etwas hinzufügen oder die Suchparameter (m²-Zahl, Zimmeranzahl, Wohngebiete) ändern wollen, so rufen Sie uns an. Halten Sie hierfür bitte unbedingt Ihre Interessentennummer bereit.

Ändert sich Ihre familiäre Situation (tritt eine Schwangerschaft ein, oder erhalten Sie einen SB-Ausweis oder einen neuen Arbeitsvertrag) so reichen Sie diesen bitte umgehend per E-Mail oder Post: Stadtbau-GmbH Regensburg, Johanna-Dachs-Straße 81, 93055 Regensburg, bei uns ein, damit wir Ihr Gesuch gegebenenfalls den neuen Umständen anpassen können.

Bei grundlegenden Änderungen (mehr Personen sind hinzugekommen, Änderung Zimmerzahl und Größe) muss eine neue Selbstauskunft nebst dazugehörigen Unterlagen eingereicht werden.


Mein Gesuch läuft ab – wie kann ich verlängern?

Zur Verlängerung Ihres Gesuches füllen Sie uns bitte das Formblatt Selbstauskunft aus und lassen es uns zusammen mit Einkommensnachweisen fristgerecht zukommen (Fristablauf finden Sie auf der Anmeldebestätigung).

Sollten sich noch weitere Fragen ergeben, so rufen Sie uns gerne unter Tel. 0941-7961-333 an.

Unsere Zentrale errreichen Sie unter:

0941/7961-0