Mein Zuhause FAQ

Häufige Fragen

Mietverhältnis

  • Hierzu gehen Sie bitte auf unsere Homepage „stadtbau-regensburg.de“. Direkt auf der Startseite finden Sie oben links „ Kundenservice“ und dann „Mieterportal“. Dort finden Sie alle Informationen, sowie den Link „Im Mieterportal“ registrieren.

  • Hierzu schauen Sie bitte auf unsere Homepage „stadtbau-regensburg.de“. Direkt auf der Startseite finden Sie links unten die Rubrik „der erste Schritt zur neuen Wohnung“, welche mit einem Stift-Symbol gekennzeichnet ist. Klicken Sie bitte auf „hier geht`s zur Selbstauskunft.“. Diese füllen Sie ganz bequem online aus und schicken Sie dann über den roten Absende-Balken digital direkt zu uns. 

  • Hierzu melden Sie sich in unserem Mieterportal an. Dort können Sie uns dann eine entsprechende Anfrage schicken und wir stellen die Wohnungsgeberbestätigung gerne für Sie aus.

  • Für eine Vormerkung zur Stellplatz-/Garagenanmietung schicken Sie uns bitte eine schriftliche Anfrage über das Mieterportal.

  • Ja, die Kaution kann in maximal drei Raten bezahlt werden. 

  • Sie finden auf unserer Homepage das Formular „Antrag auf Untermieter“. Dieses ist uns bitte ausgefüllt über das Mieterportal zuzuschicken. 

  • Beschwerden sind grundsätzlich schriftlich einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür unser Mieterportal.

  • Es besteht die Möglichkeit, die Miete über ein SEPA Lastschriftmandat abbuchen zu lassen. Hierfür finden Sie das entsprechende Formular auf unserer Homepage. Bitte schicken Sie uns dieses ausgefüllt und unterschrieben im Original per Post zu.

  • Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Sie können hierzu das Formular auf unserer Homepage verwenden. Die Kündigung muss die Unterschrift aller Vertragsparteien enthalten und spätestens am 3. Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein. Die Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte aus Ihrem Mietvertrag

  • Bitte teilen Sie uns Ihren Schaden, am besten mit Foto, über das Mieterportal mit. Wir werden Ihnen dann entweder den Hausmeister oder eine Fachfirma zur Begutachtung/Behebung schicken. Nur im Notfall und außerhalb unserer Servicezeiten melden Sie einen Schaden bitte an den Notdienst, Tel: 0941 63810.

  • Hierzu stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag über das Mieterportal und teilen uns mit, um welches Tier es sich handelt. Bitte schicken Sie uns den Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung mit.

Wohnanlage

  • Fast in jeder unserer Wohnanlagen sind Spielplätze vorhanden. Der dort zuständige Hausmeister pflegt diese und sorgt für die Instandhaltung und im Bedarfsfall für Reparaturen. Alle Spielplätze werden außerdem regelmäßig entsprechend den Sicherheitsrichtlinien des Unfallversicherungsverbandes überprüft.

  • Beim Bau unserer Häuser und Wohnanlagen wurden nach Möglichkeit genügend Abstellplätze für Kraftfahrzeuge eingeplant. Mit der wachsenden Zahl an Fahrzeugen pro Wohneinheit kann es hier aber zu Platzmangel kommen, weshalb manche Mieter leider auf öffentliche Parkmöglichkeiten ausweichen müssen. Wenn die Nachfrage nach Parkplätzen in unseren Wohnanlagen das Angebot übersteigt, erfolgt die Vergabe in der Reihenfolge der eingegangenen Anfragen. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir Sie auf der Vergabeliste entsprechend vormerken können. Hier kommen Sie zum Garagen- und Stellplatzantrag.

  • Ballspiele sind mit Rücksicht auf die Mitbewohner und zur Vermeidung von Schäden innerhalb der Wohnanlage gemäß Hausordnung nicht erlaubt. Es sind bitte ausgewiesene Plätze in der Umgebung aufzusuchen, die dafür vorgesehen sind.

  • Die Mieter sorgen entweder selbst für die Reinigung des Treppenhauses oder es wird eine Reinigungsfirma beauftragt. Deren Kosten werden dann per Betriebskostenabrechnung auf die Mietparteien aufgeteilt

  • Sie dürfen außerhalb der Gebäude sowie selbstverständlich in Ihrer Wohnung rauchen.

  • Um dem Ruhebedürfnis der Anwohner ebenso Rechnung zu tragen wie dem Spieltrieb der Kinder, haben wir in der Hausordnung folgende Ruhezeiten festgelegt: Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr. Mittagsruhe ist von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

Wohnung

  • Ein freundliches Gespräch unter Nachbarn wirkt oft Wunder. Daher empfehlen wir Ihnen, mit Ihren Nachbarn zunächst das Gespräch zu suchen. Sollte auf diese Weise keine Verständigung und Einigung möglich sein, steht Ihnen Ihr Kundenteam gerne mit Rat und Tat zur Seite.

  • Gerne können Sie uns Ihren Wohnungswunsch mitteilen. Füllen Sie dazu das Formular neue digitale Selbstauskunft aus und schicken Sie es uns digital zu. Sollten Sie hierzu Fragen haben, beantworten wir diese auch gerne telefonisch.

    Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag zur Wohnungssuche nach Absenden der digitalen Selbstauskunft ein Jahr lang gültig ist. Sofern Sie innerhalb eines Jahres ab Antragstellung keine Wohnung gefunden haben, müssen Sie Ihren Antrag verlängern. Zur Verlängerung gehen Sie bitte aktiv in Ihr eigenes Gesuch über den bei Anmeldung zugesandten Link und überprüfen Sie Ihre Angaben. Nach Abspeichern ist es automatisch verlängert, andernfalls wird es systemseitig gelöscht.

Außenanlagen

  • Die Rasenflächen werden je nach Witterung von Mai bis Juli jeweils einmal im Monat gemäht. Im September gibt es noch einen vierten Mähgang, bei dem auch das erste Laub mit aufgesammelt wird. In sehr trockenen Monaten wie z.B. Juli/August kann auf den Rasenschnitt verzichtet werden.

    Mietergärten: Aufgabe des Mieters!

  • Die Pflanzflächen werden zweimal im Jahr bearbeitet, im Frühjahr und im Herbst. Dabei wird der Boden gelockert und Unkraut entfernt.

    Mietergarten: Aufgabe des Mieters!

  • Die Hecken werden zweimal geschnitten. Einmal zwischen März und Juni und dann zwischen September und November. 

    Die Hecken erhalten einen Formschnitt (seitlich, Entfernung des Jahrestriebes).  

    Mietergarten: Die Hecken werden außen von der Stadtbau-GmbH geschnitten – im Mietergarten ist es Aufgabe des Mieters!

  • Im September wird das Laub mit dem letzten Mähgang aufgenommen.

    Im Oktober wird das Laub von den befestigten Flächen gekehrt. Die Mieterstellplätze sind nicht betroffen.

    Im November wird das Laub von den Rasen- und Verkehrsflächen aufgesammelt.

    Mietergarten: Aufgabe des Mieters!   

Winterdienst

  • Die Winterdienstpflicht gilt vom 1. November bis zum 31. März. 

    Von Montag bis Freitag wird auf den Hauptwegen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr geräumt und gestreut. Die üblichen Verkehrszeiten sind an den Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr. (lt. Satzung der Stadt Regensburg) 

    Wenn es schneit, bitten wir um Ihr Verständnis. Es kann nicht überall gleichzeitig geräumt werden.  

  • Nach jedem Schneefall müssen die Hauptgehwege geräumt werden. Dazu gehören zum Beispiel Hauszugänge, Treppenabgänge und Tiefgarageneinfahrten. Schnee und Eis müssen weg, sobald es geht.  Der Schnee wird mit der Schneeschaufel oder mit Maschinen geräumt. Die Wege müssen min. einen Meter breit geräumt werden.     

    Bitte beachten Sie, dass ein Umweg manchmal sicherer ist. 

    Die Garagenhöfe und Fahrgassen der Parkplätze werden mit einer Bahnbreite geräumt und gestreut. 

    Es dürfen keine schädlichen Chemikalien verwendet werden. Das Streumittel muss im richtigen Verhältnis gemischt werden.   

  • Bleiben Sie zu Hause und verlassen Sie das Haus nur, wenn es sein muss. 

    Tragen Sie feste Schuhe mit Profil. Bei Glatteis helfen Spikes. 

    Gehen Sie langsam und vorsichtig. Suchen Sie nach einem sicheren Halt. 

    Ein Umweg ist manchmal sicherer. 

    Lassen Sie Ihr Fahrrad stehen.

In dringenden Notfällen erreichen Sie diesen unter der Telefonnummer 0941- 63810

Außerhalb unserer Geschäftszeiten, an Feiertagen und an Wochenenden kümmert sich ein Bereitschaftsdienst um Ihr Anliegen.

Zeiten: täglich ab 16:30, Freitags ab 12:00 und Samstags, Sonntags und an Feiertagen